3. Beide Parteien beantragen die Scheidung ihrer am tt.mm.1991 vor dem Zivilstandsamt E.________ geschlossenen Ehe. Die Ehe ist demnach antragsgemäss zu scheiden. 4. Nachfolgend ist über die Nebenfolgen der Scheidung, vorab über den nachehelichen Unterhalt zu befinden.