15. Mit Entscheid des Referenten des Kantonsgerichts Zug vom 28. Dezember 2018 wurde der Beweisentscheid betreffend Gerichtsgutachten zur Schätzung über das Betriebsinventar des landwirtschaftlichen Gewerbes erlassen und K.________ als sachverständiger Gutachter vorgeschlagen (act. 77). Da in der Folge weder die Beklagte noch der Kläger den Kostenvorschuss für das gerichtliche Gutachten bezahlten, unterblieb die Anordnung desselben (act. 86). 16. Am 15. Mai 2019 fand die Hauptverhandlung statt. Die Parteien präzisierten ihr Rechtsbegehren und stellten die eingangs erwähnten Anträge (act. 88 und 89). Erwägungen