14. Am 1. Oktober 2018 erliess der Referent des Kantonsgerichts Zug eine weitere Beweisverfügung und ordnete wiederum die Edition von verschiedenen Urkunden sowie ein Sachverständigengutachten über das Betriebsinventar des landwirtschaftlichen Gewerbes pe r 4. September 2015 an (act. 68).