13. Mit Eingabe vom 24. September 2018 reichte die Beklagte die Duplik ein und stellte im Wesentlichen die gleichen Anträge wie in der Klageantwort, wobei die Beträge neu beziffert wurden und die Anträge betreffend die Kinder wegfielen. Zudem stellte die Beklagte verschiedene prozessuale Anträge betreffend die Edition von weiteren Urkunden durch den Kläger (act. 67).