11. Mit Schreiben vom 5. bzw. 16. März 2018 (act. 54 und act. 55) stellten die Parteien weitere Editionsbegehren, worauf mit Entscheid des Referenten vom 21. März 2018 weitere Editionen von verschiedenen Unterlagen angeordnet wurden (act. 56). Seite 4/36 12. Am 11. Juli 2018 reichte der Kläger die Replik ein und stelle im Wesentlichen die gleichen Rechtsbegehren wie in der Klagebegründung, mit Ausnahme der Anträge betreffend Kinder, welche — infolge Mündigkeit des jüngsten Kindes — obsolet wurden (act. 63).