9. Am 15. Februar 2017 reichte die Gutachterin J.________ das Gerichtsgutachten betreffend Ertrags- und Verkehrswertschätzung der Liegenschaft I.________ in E.________ ein (act. 33) und beantwortete mit Schreiben vom 19. April 2017 die Ergänzungsfragen der Beklagten (act. 39). 10. Die Parteien wurden am 29. August 2017 vom Referenten des Kantonsgerichts Zug persönlich befragt (act. 43).