8. Mit Entscheid des Kantonsgerichts Zug vom 11. November 2016, Einzelrichter im summarischen Verfahren, wurde festgestellt, dass die Parteien berechtigt sind, den gemeinsamen Haushalt aufzuheben und dass sie bereits seit 1. August 2016 getrennt leben. Der Kläger wurde zudem verpflichtet, rückwirkend per 1. August 2016 und für die weitere Dauer des Scheidungsprozesses der Beklagten einen monatlichen Unterhaltsbeitrag von CHF 1'500.00 zu bezahlen (vgl. Verfahren ES 2016 259).