6. Am 14. März 2016 reichte die Beklagte die Klageantwort ein und stellte im Wesentlichen das eingangs genannte Rechtsbegehren, wobei sie sich die Bezifferung der Anträge bis nach Abschluss des Beweisverfahrens vorbehielt. Zudem stellte die Beklagte ebenfalls Anträge betreffend den – zu diesem Zeitpunkt noch minderjährigen – jüngsten, gemeinsamen Sohn H.________ (act. 18). 7. Am 15. März 2016 erliess der Referent des Kantonsgerichts Zug eine Beweisverfügung und ordnete neben der Edition von Urkunden eine gerichtliche Feststellung des Verkehrs - und Ertragswertes des landwirtschaftlichen Gewerbes I.________ in E.________ an (act. 19).