5. Die AX.________ wird gestützt auf Art. 122 ZGB/Art. 280 Abs. 2 ZPO angewiesen, vom Vorsorgekonto, lautend auf A.________ (Versicherten-Nr.; Konto-Nr. .________), den Betrag von CHF 36'981.90 zuzüglich Zins ab 8. Juni 2015 auf das Vorsorgekonto (Versicherten-Nr. ; Personalvorsorge-Vertrag Nr. .________), lautend auf C.________, bei der BA.________ zu überweisen. 6. Im Übrigen wird auf die Klage nicht eingetreten. 7. Die Gerichtskosten werden wie folgt festgesetzt: CHF 22'000.00 Entscheidgebühr