1. Die von den Parteien am tt.mm.2003 vor dem Zivilstandsamt E.________ geschlossene Ehe wird geschieden. 2.1 Das aus der Ehe hervorgegangene Kind F.________, geb. tt.mm.2006, wird der alleinigen elterlichen Sorge der Mutter zugeteilt und ihr zu Pflege und Erziehung zugewiesen. 2.2 Dem Kläger wird kein Besuchs- und Ferienrecht für das Kind F.________ eingeräumt. 2.3 Die Erziehungsgutschriften für die Berechnung künftiger AHV-/IV-Renten werden ausschliesslich der Mutter angerechnet.