Wie dem in der Folge seitens des Kantonsgerichts eingeforderten Schreiben der AZ.________Stiftung vom 30. April 2019 entnommen werden kann, wurden mit Valuta vom 25. September 2015 CHF 324'145.30 von der AY.________AG an sie einbezahlt (vgl. act. 126). Dieser Betrag entspricht auch der im Schreiben der AY.________AG vom 23. September 2015 bis 28. September 2015 verzinsten Freizügigkeitsleistung (vgl. act. 6/2 sowie act. 14/58). Wie diesem Schreiben auch zu entnehmen ist, wurden mit Valuta vom 9. Dezember 2016 in der Folge CHF 325'089.46 an die Seite 52/56