vgl. auch die Tabelle auf S. 23). Ebenfalls verzichtete die Beklagte auf die Geltendmachung der noch in der Duplik verlangten Hinzurechnung von EUR 19'334.00 für die vom Kläger behauptete Anzahlung an den Kaufpreis des Porsche Panamera (vgl. act. 71 S. 99 f. und act. 94 Rz 50). Aufgrund des Verzichts auf die Hinzurechnung im Rahmen der Bezifferung des güterrechtlichen Anspruchs kann daher offen bleiben, ob bzw. inwiefern die behaupteten Ausgaben bzw. die behauptete Transaktion des Klägers i.S.v. Art. 208 ZGB hinzugerechnet werden könnten.