54 Fragen 35.21–35.27). Teilweise führte er aus, es seien irgendwelche Rechnungen bezahlt worden, wie sie jeder ha be (act. 54 Frage 35.27). Obwohl der Kläger in der nachfolgenden Replik erneut die Gelegenheit hatte, Licht auf diese (allenfalls legitimen) Transaktionen zu werfen, unterliess er dies weitgehend. Anstatt zu klären, dass es sich um reguläre Transaktionen handelte, liess er ei nzig ausführen, der Betrag von monatlich CHF 3'390.00 sei als Mietzins für die Wohnung in AT.________ bezahlt worden (act. 74.23–74.26), was die Beklagte grundsätzlich nicht bestreitet (act. 71 S. 105).