10.3.1 Aus dem eingereichten Kontoauszug betreffend das Privatkonto des Klägers bei der Z.________AG mit der IBAN .________ geht hervor, dass der Kläger im erwähnten Zeitraum Beträge in der Höhe von insgesamt CHF 109'517.35 auf dieses Konto einbezahlt hat, und zwar entweder mittels Bargeldeinzahlungen oder Überweisungen von einem Eigenkonto (vgl. act. 71 S. 18 f.). Insbesondere blieb unbestritten, dass der Kläger von den vom AJ.________-Konto IBAN .________ bar abgehobenen CHF 100'000.00 am 18. Oktober 2013 CHF 20'000.00 und am 29. Oktober 2013 CHF 9'500.00 auf dieses Privatkonto einbezahlt hat (s. oben E. 10.2.3).