Der Kläger pries den Porsche Panamera noch im April 2014 für mindestens CHF 86'500.00 als "Super-Porsche - aus erster Hand" an, der bei einem Neupreis von CHF 159'000.00 per 1. Januar 2013 "[a]bsolut einwandfrei" sei und mit neun Monaten Garantie komme (act. 71/42). Im Kaufvertrag mit seiner Lebenspartnerin bezeichnete er das Fahrzeug als Unfallauto und gab an "[d]as Fahrzeug wird mit diversen Lackschäden und Kratzern am Chassis übergeben. An der Front viele Kieselstein-Einschläge. […] Hinten rechts - grossflächiger Parkschaden durch Parkunfall (Heck eingedrückt)" (act. 82/4).