welche gestützt auf eine weitere Editionsverfügung vom 25. Juli 2017 erfolgte, machte er schliesslich geltend, den Porsche Panamera am 1. Juni 2014 für CHF 45'000.00 an P.________ verkauft zu haben (act. 82 S. 2). Es sei eine Barzahlung von P.________ erfolgt. Dieses Geld sei auf das Konto Nr. .________ von A.________ in zwei Tranchen einbezahlt worden.