Der Kläger bestritt an der Hauptverhandlung lediglich die Schenkungsabsicht. Ab seinen Z.________AG-Konto mit der IBAN .________ und .________ sind im angegebenen Zeitraum mindestens CHF 18'980.50 abgeflossen. Der Kläger bestritt nicht, dass er diese Beträge zur Bezahlung von Rechnungen seiner Lebenspartnerin P.________ bezogen hat, welche über eine entsprechende Kreditkarte verfügte. Da der Kläger auch an der Parteibefragung nicht erklären konnte, aus welchem Rechtsgrund diese Zahlungen erfolgt sind und für welche Zwecke das Geld ausgegeben wurde, muss von einer unentgeltlichen Übertragung zugunsten von P._____