10.2.4 Vermögenswert Nr. 19: Wie erwähnt ist der Steuererklärung 2012 der Parteien zu entnehmen, dass sich per 31. Dezember 2012 auf dem Konto des Klägers bei der AK.________AG (IBAN .________) CHF 56'154.00 befanden. Aus der vom Kläger eingereichten Übersicht des Jahres 2013 ist ersichtlich, dass er in jenem Jahr CHF 53'756.75 bezogen hat (act. 26/27). Der Kläger führt aus und die Beklagte anerkennt, dass am 4. September 2013 CHF 16'639.00 auf das bekannte Z.________AG Konto des Klägers mit der IBAN .________ übertragen wurde (act. 66 Rz 74.11; act. 71 S. 99). Unklar blieb jedoch, was mit den verbleibenden CHF 37'117.75 geschehen ist.