10.2.2 Bereits in der Klageantwort verlangte die Beklagte vom Kläger die Edition von Bankbelegen über sämtliche Konti, Depots und anderen Vermögenswerte ab 1. Januar 2013 (act. 22 S. 47). Mit Editionsentscheiden vom 18. März 2016 und vom 25. Juli 2017 wurde der Kläger aufgefordert, verschiedene Urkunden zu edieren, insbesondere Belege zu seinen Bankkonten. Der Kläger reichte am 14. April 2016 und am 16. Oktober 2017 diverse Belege ein, welche nachfolgend anhand der von der Beklagten geltend gemachten Hinzurechnungsbeträge zu prüfen Seite 41/56