10.1.17 Vermögenswert Nr. 29: Die Beklagte verfügte im Zeitpunkt der Auflösung des Güterstands unstreitig über Guthaben und Wertschriften im Gesamtwert von CHF 186'466.00. Diese gehen im Einzelnen aus der eingereichten Steuererklärung 2013 hervor und werden vom Kläger nicht (substanziert) bestritten (vgl. Replik, act. 66 Rz 56). Darin enthalten sind auch die dem Kläger bereits angerechneten hälftigen Guthaben der gemeinsamen Konten. Da sowohl der Gesamtbetrag als auch die Einzelbeträge unstrittig sind, erübrigt sich vorliegend die Auflistung der einzelnen Konten bzw. Depots (vgl. act. 22 S. 58; dazu: act. 22/7).