10.1.14 Vermögenswert Nr. 14: Die Parteien verfügten per 20. Februar 2014 über ein gemeinsames Konto bei der Z.________AG mit der IBAN .________. Per 20. Februar 2014 betrug das auf diesem Konto liegende Vermögen CHF 226.25, wovon je die Hälfte zur Errungenschaft der Parteien gehört, d.h. je CHF 113.10 (act. 71/57). Seite 39/56