Im Zeitpunkt der Gütertrennung vom 20. Februar 2014 betrug der Kontostand damit EUR 8'866.71. Da das Konto aufgelöst wurde und – zumindest aufgrund der Akten – nicht auf ein anderes EUR-Konto übertragen wurde, ist davon auszugehen, dass dieser Betrag per Auflösung des Kontos in Schweize r Franken umgewandelt wurde. Daher ergibt sich der für die güterrechtliche Auseinandersetzung massgebliche Wert von CHF 10'826.25 durch Umrechnung des betreffenden Guthabens in Schweizer Franken per 16. Mai 2014 (Kurs gemäss www.fxtop.com: EUR 1 = CHF 1.221).