10.1.9 Vermögenswert Nr. 9: Der Steuererklärung 2012 der Parteien ist zu entnehmen, dass sich per 31. Dezember 2012 auf dem Konto der AK.________AG IBAN .________ des Klägers CHF 56'154.00 befanden. Der vom Kläger eingereichten Übersicht des Jahres 2013 ist zu entnehmen, dass er in jenem Jahr CHF 53‘756.75 bezogen hat. Ein detaillierter Kontoauszug dieses Kontos liegt nicht vor. Im Zeitpunkt der Gütertrennung vom 20. Februar 2014 betrug der Kontostand CHF 0.60 (act. 26/27).