10.1.1.7 Nach dem Gesagten beträgt der in der Errungenschaft der Parteien zu berücksichtigende Betrag somit je CHF 173'992.55. 10.1.2 Vermögenswert Nr. 2 und 28: Die gesamte Liegenschaft I.________ wurde gemäss Grundstückkaufvertrag vom 30. Mai 2012 für einen Preis von CHF 1'224'562.10 erworben (act. 22/27). Im Umfang von CHF 820'000.00 wurde den Parteien von der AQ.________ ein Hypothekarkredit gewährt (act. 71/76). Der Eigenfinanzierungsanteil der Parteien betrug somit CHF 404'562.10 (act. 71 S. 43).