10.1.1.3 Der Kläger macht geltend, er habe sein Eigengut von rund CHF 200'000.00 in die gemeinsamen Liegenschaften investiert. Bei der Heirat habe er über ein Vermögen von ca. CHF 200'000.00 verfügt; CHF 150'000.00 davon seien auf dem gelben E-Deposito-Konto mit der Konto-Nr. .________ gelegen. Dieses Eigengut von CHF 200'000.00 habe er in die Liegenschaften I.________ (CHF 110'000.00) und H.________ (CHF 90'000.00) investiert (act. 66 Rz 58). Der Kläger reichte zum Beleg im Wesentlichen Auszüge aus dem Wertschriftenverzeichnis der Steuererklärungen 2002 bis 2012 ins Recht (act. 14/36–46).