10.1.1.2 Die äussere Liquidation der ehelichen Wohnung H.________ ist vorliegend bereits erfolgt. Der Liquidationserlös nach Tilgung der gemeinschaftlichen Schulden (insb. Hypothek) und dem Ersatz von Auslagen und Aufwendungen beträgt CHF 347'985.10 (act. 71/85). 10.1.1.2 Sodann sind – wie erwähnt – die Einlagen der Gesellschafter dem Werte nach, berechnet auf den Zeitpunkt des Einbringens, zurückzuerstatten (Art. 548 OR; sog. innere Liquidation). Gemäss Grundstückkaufvertrag vom 17. Mai 2010 wurde die Liegenschaft für einen Preis von CHF 804'000.00 erworben (act. 22/28). Im Umfang von CHF 600'000.00 gewährte die Seite 35/56