Dazu komme, dass die Beklagte die Hälfte des Bruttobetrages beanspruche. Zu berücksichtigen sei im Übrigen, dass den Parteien für diese Wohnung selbstverständlich auch Aufwendungen (Verwaltungskosten, Nebenkosten, Hypothekarkosten, etc.) im Umfang von CHF 1'000.00 bis CHF 1'200.00 pro Monat entstanden seien, welche die Beklagte natürlich mittragen müsse, wenn sie einen Anspruch auf die fraglichen Mieterträge habe (act. 93 Rz 4 S. 5). Seite 30/56