• Vorsorge: Die Beklagte macht einen Betrag von CHF 500.00 für ihre Vorsorge (3. Säule) geltend (act. 22 Rz 25.2), was vom Kläger anerkannt wird (act. 93 Rz 106). Um den bisherigen Lebensstandard der Beklagten sicherzustellen, ist somit von einem monatlichen Vorsorgebeitrag in der Höhe von CHF 500.00 auszugehen.