• Grundbetrag: Nach den Richtlinien des Obergerichts für die Berechnung des betreibungs - rechtlichen Existenzminimums vom 10. Dezember 2009 beträgt der Grundbetrag für eine alleinstehende Person mit Betreuungspflichten für minderjährige Kinder CHF 1'350.00 und für Kinder im Alter von F.________ CHF 600.00 pro Monat. In diesem Betrag sind grundsätzlich die Auslagen für Nahrung, Kleidung und Wäsche (einschliesslich deren Instandhaltung), Körper- und Gesundheitspflege, Unterhalt der Wohnungseinrichtung, Privatversicherungen, Kulturelles (Telefon, Radio/TV usw.) sowie Auslagen für Beleuchtung, Kochstrom und/oder Gas etc. enthalten.