7.7.4.6 Der Kläger bestreitet auch, hinter dem K.________-Benutzer "V.________" zu stehen. Per 21. Juni 2013 hatte dieser User 1145 Verkäufe getätigt. Am 30. April 2013, 20.48 Uhr, erhielt der Benutzer AH.________ den Zuschlag für das Angebot Nr. .________ für CHF 241.00. Dem Auszug des Z.________AG-Kontos IBAN .________ des Klägers ist zu entnehmen, dass AH.________ am 8. Mai 2013 den Betrag von CHF 246.00 eingezahlt hat. Bei dieser Transaktion ist der folgende Vermerk angebracht: .________ / AH.________ (act. 71/73). Damit ist erstellt, dass der Kläger hinter dem Benutzer "V.________" stand.