35 S. 33) geht hervor, dass es sich um die darin befindlichen Geräte des Klägers handelte. Insbesondere sieht man sowohl auf dem Inserat auf K.________.ch als auch auf dem von der Beklagten eingereichten Foto, dass sich der Energieeffizienzaufkleber bei beiden unteren Geräten in gleicher Weise gelöst hat. Zudem führte der Kläger in der Replik selber aus, den fraglichen Tumbler "Bosch Tumbler Trockner ExoLogixx" für exakt CHF 413.00 verkauft zu haben (act. 66 Rz 74.37). An der Parteibefragung sagte der Kläger zunächst aus, dass er davon ausgehe, diese Geräte seien verkauft worden.