7.7.4.3 Auch ist belegt, dass der Kläger hinter dem Benutzernamen "AC.________" steht. Aus den Akten geht hervor, dass dieser Benutzer im November 2016 eine gebrauchte Waschmaschine und einen Tumbler über K.________.ch für CHF 504.00 bzw. CHF 413.00 verkaufte. Dem Inserat fügte der Benutzer diverse Fotos der Geräte hinzu (act. 71/40). Aus dem von der Beklagten separat eingereichten Foto des Badezimmers der Wohnung H.________ (act. 71/39) und den identischen Fotos aus der Verkehrswertschätzung von J.________ (act. 35 S. 33) geht hervor, dass es sich um die darin befindlichen Geräte des Klägers handelte.