Bei der in der E-Mail-Antwort angegebenen Kontonummer handelt es sich weiter um das vom Kläger gemeinsam mit P.________ geführte Z.________AG-Konto mit der Nummer .________ (IBAN .________). Über dieses Konto liefen auch weitere Verkäufe des Benutzers "O.________", was act. 71/63 belegt. Insbesondere fungierte dieser Benutzer als Verkäufer des Artikels-Nr. AA.________. Für diesen Artikel ging gemäss Kontounterlagen am 8. September 2014 eine Zahlung von CHF 7.00 für die in der Bewertung erwähnten AB.________-Gutscheine ein (act. 71/64; act. 26/22 S. 66).