K.________.ch hätten in den Monaten November 2014 bis Februar 2015 zwischen CHF 58'000.00 und CHF 95'000.00 betragen, mit einer stets steigenden Tendenz. Dies seien entweder Konten des Klägers oder der Kläger sei an diesen wirtschaftlich berechtigt. Bereits bei einer völlig willkürlich angenommenen bescheidenen Marge von 30 % ergäben sich daraus erhebliche monatliche Nettoerträge zwischen rund CHF 17'500.00 und CHF 28'500.00. Überdies verfügten der Kläger und/oder seine neue Lebenspartnerin P.________ über weitere Benutzerkonti bei K.________, Q.________ und R.________ (act. 22 Rz 31).