7.6.2 Der Kläger verlangt die Anrechnung eines hypothetischen Einkommens und macht geltend, einer betreuenden Person kann bereits ab dem zwölften Altersjahr eines Kindes zugemutet werden, eine mindestens 80%-Igel Erwerbsarbeit anzunehmen. Der Beklagten müsste deshalb ab sofort ein Einkommen von mindestens CHF 6'000.00 netto angerechnet werden. Wenn F.________ 18 Jahre alt sei, könne sie CHF 7'500.00 netto verdienen. Ihren eigenen Bedarf könne sie ab dem 1. Dezember 2018 damit selber decken (act. 93 Rz 108).