4.7 Wird die elterliche Sorge einem Elternteil allein zugeteilt, kommt diesem notwendigerweise auch die Obhut über das Kind zu (Fountoulakis/Breitschmid, Basler Kommentar, 6. A. 2018, Art. 133 ZGB N 10 m.H.), was die Parteien im Übrigen auch übereinstimmend beantragen. 5. In einem nächsten Schritt ist über den persönlichen Verkehr zwischen F.________ und seinem Vater zu befinden.