2.2 Im Rahmen des Beweisverfahrens wurde der Kläger mit Editionsverfügungen vom 18. März 2016 und 25. Juli 2017 aufgefordert, diverse Urkunden einzureichen (act. 23; act. 72). Am 2. Februar 2017 wurden die Parteien befragt (act. 54). Seite 11/56