13. Mit Eingabe vom 1. Februar 2017 änderte die Beklagte die in der Klageantwort gestellten Anträge und fügte dieser Änderung eine kurze Begründung an (act. 53). 14. Am 2. Februar 2017 fand die persönliche Befragung der Parteien statt (act. 54). 15. Nach der Anordnung des zweiten Schriftenwechsels (act. 56) erfolgte die Replik des Klägers am 8. Mai 2017 (act. 66). 16. Am 13. Juli 2017 reichte die Beklagte die Duplik ein (act. 71).