9. Mit Entscheid vom 8. Juli 2016 wurde der zuhanden der betreibungsamtlichen Schätzung im Auftrag des Betreibungsamtes Baar per 9. Juni 2016 erstellte Schätzungsbericht von J.________ über die Liegenschaft H.________ beigezogen (vgl. act. 35). Für die Feststellung des Verkehrswertes der Liegenschaft I.________ wurde J.________, J.________ GmbH, vorgeschlagen und von den Parteien ein Kostenvorschuss von je CHF 1'750.00 verlangt (act. 34).