6. Die begründete Klage erfolgte innert erstreckter Frist am 8. Dezember 2015 (act. 14). 7. Am 16. März 2016 reichte die Beklagte innert erstreckter Frist die Klageantwort ein (act. 22). 8. Nach dem Eingang der Klageantwort wurden vom Kläger mit Entscheid vom 18. März 2016 diverse Urkunden ediert, hauptsächlich Auszüge von Bankkonten des Klägers. Weiter wurde über die Höhe des Verkehrswertes der im Gesamteigentum der Parteien stehenden ehelichen Liegenschaften H.________ und I.________ je ein Gutachten angeordnet (act. 23).