8. Eventualiter habe der Kläger der Beklagten für den gemeinsamen Sohn F.________ einen monatlichen, vorauszahlbaren und zu 5 % je seit Fälligkeit verzinslichen und gerichtsüblich indexierten Unterhaltsbeitrag von mindestens CHF 3'500.00 ab Rechtskraft des Scheidungsurteils bis 30. November 2024 zuzüglich allfälliger Kinder- bzw. Ausbildungszulagen zu bezahlen. Eventualiter habe der Kläger seinem Sohn F.________ einen monatlichen, vorauszahlbaren und zu 5 % je seit Fälligkeit verzinslichen und gerichtsüblich indexierten Seite 4/56