CHF 80'000.00 Entscheidgebühr CHF 15'654.00 Kosten der Beweisführung CHF 162.50 Kosten für Übersetzung CHF 95'816.50 Total Die Gerichtskosten werden dem Kläger zu 2/3 und der Beklagten zu 1/3 auferlegt und mit dem vom Kläger geleisteten Kostenvorschuss von CHF 42'500.00 und dem von der Beklagten geleisteten Kostenvorschüssen von total CHF 16'000.00 (= CHF 8'000.00 + CHF 5'000.00 + CHF 3'000.00) verrechnet. Der Fehlbetrag von CHF 37'316.50 wird von den Parteien wie folgt nachgefordert: CHF 22'446.85 vom Kläger und CHF 14'869.65 von der Beklagten.