3.1 Das Grundbuch- und Vermessungsamt des Kantons Zug wird angewiesen, das Grundstück H.________ (Grundstück Nr. AH.________, GB N.________) ins Alleineigentum der Beklagten zu übertragen. Die daraus entstehenden Kosten und Gebühren sind der Beklagten aufzuerlegen. Die Beklagte übernimmt die Hypothekarforderung von CHF 1'657'500.00, sichergestellt durch die Schuldbriefe über CHF 800'000.00 im 1. Rang und CHF 1'200'000.00 im 2. Rang, gegenüber der AI.________ unter Entlastung des Klägers.