2.2 Die Aufteilung der Betreuung von F.________ und G.________ wird wie folgt geregelt: Der Vater verbringt jedes zweite Wochenende von Freitag, nach Schulschluss, bis Montag, vor Schulbeginn, und jeden Donnerstag nach Schulschluss bis Freitag, vor Schulbeginn mit den Kindern. Der Vater holt die Kinder direkt von der Schule ab und bringt sie am Morgen direkt in die Schule. Findet an diesen Tagen keine Schule statt, sind die Kinder um 18.00 Uhr am Wohnort der Mutter abzuholen, respektive um 08.00 Uhr an den Wohnort der Mutter zurückzubringen.