14.3.3 Mit Schreiben vom 7. März 2017 legte J.________ sein Mandat nieder, nachdem er bereits in Anwesenheit beider Parteien eine Hausbesichtigung durchgeführt hat und die Immobilienschätzung erfasst und mit den möglichen Daten bearbeitet wurde (act. 57a). Er begründete seine Mandatsniederlegung damit, dass "insbesondere A.________ in seinem E-Mail-Ver- kehr diverse Misstrauensäusserungen und Anschuldigungen gegenüber der J.________GmbH, bzw. gegenüber J.________, geäussert habe".