14.3.1 In Bezug auf die Kosten für den Aufwand von J.________ bringt die Beklagte vor, diese seien unabhängig von der Verteilung der Prozesskosten dem Kläger aufzuerlegen. Die Misstrauensäusserungen und Anschuldigungen gegenüber der J.________GmbH bzw. gegenüber J.________, die der Kläger geäussert habe, hätten zur Mandatsniederlegung geführt. Damit habe der Kläger unnötige Prozesskosten verursacht.