Während der Kläger von der Beklagten eine güterrechtliche Ausgleichszahlung von CHF 2'482'360.00 verlangt, gesteht die Beklagte dem Kläger eine solche von CHF 72'803.20 abzüglich der seit Juli 2018 geleisteten Amortisationszahlung der Hypothek zu. Im Urteilsspruch wird die Beklagte verpflichtet, dem Kläger aus Güterrecht CHF 1'138'407.85 zu bezahlen. Somit unterliegen in Bezug auf das Güterrecht beide Parteien in etwa gleich. Beim nachehelichen Unterhalt unterliegt der Kläger voll. Entsprechend dem Prozessausgang in den wesentlichen Streitpunkten ist es gerechtfertigt, die Gerichtskosten dem Kläger zu 2/3 und der Beklagten zu 1/3 aufzuerlegen.