Im Jahr 2012 beglich die Beklagte vom selben Konto Kantons- und Gemeindesteuern von CHF 122'944.30 und direkte Bundessteuern von CHF 23'396.00. Diese Geldsummen stammen aus dem Verkauf von Aktien der S.________AG, welche im Eigengut der Beklagten standen (vgl. act. 40/202 "securitis received from allocation. Securities blocked due to restriction"). Der Verkaufserlös der Aktien von CHF 1'370'575.17 wurde vom Konto der Beklagten bei der AV.________AG auf ihr Konto bei der AJ.________AG transferiert (vgl. act. 40/203 und 204). Davon bezahlte die Beklagte die besagten Steuern.