27/147a) und CHF 40'202.50 zzgl. Kosten für die vorzeitige Auflösung von CHF 500.00 (act. 27/146b; act. 27/147b) zurück. Am 3. August 2012 erwarb die Beklagte die Liegenschaft in Q.________, Grundstück-Nr. BQ.________, zu einem Kaufpreis von CHF 990'000.00 (act. 27/150). Die Beklagte reichte Bankbelege ihres Bankkontos bei der AJ.________AG, Konto-Nr. .________, ein, woraus sich ergibt, dass die Beklagte am 21. Mai 2012 einen Betrag von CHF 25'000.00 an AU.________AG überwiesen hatte (act. 27/153). Die Überweisungsbestätigung trägt die Bezeichnung "RESERVATION WOH- NUNG OST 10 DG".