Da die Beklagte im Jahr 2016 keine Dividenden erhielt (vgl. oben E. 6.1) und zusätzlich grosse Aufwendungen aufgrund diverser Kostenvorschüsse, eigener Gerichts- und Anwaltskosten sowie Unterhaltszahlungen an den Kläger hatte, musste die Beklagte Aktien verkaufen, um diese Ausgaben finanzieren zu können. Die ersten 250'000 Aktien wurden zu einem Wert von umgerechnet CHF 1'136'384.93 (= GBP 776'486.26 per 28. April 2015), die zweite Tranche von 297'274 Aktien zu CHF 1'260'080.58 (= GBP 1'016'890.89 per 21. März 2017) und die letzte Tranche von 1'700'000 Aktien zu CHF 8'889'417.14 (GBP 6'744'727.32 per 30. Januar 2018;